Arbeitsrecht

Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht ist sehr umfangreich und für den Laien schwer zu durchschauen.

Aufgeteilt wird das Arbeitsrecht in das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht greift, wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis haben – wir sprechen hier von Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch wenn Sie Probleme am Arbeitsplatz oder mit Ihrem Arbeitsgeber haben, sind Sie bei mir richtig. Ich berate und unterstütze Sie bei Fragen und Unklarheiten hinsichtlich Abmahnungen, Kündigungen und Urlaubs- und Vergütungsansprüche, Eingruppierungs- und Statusfragen und vielem mehr.

Auch bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Kollektivarbeitsrechts geht.

Das Kollektivarbeitsrecht greift bei allen Rechtsfragen, die Gewerkschaften, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber betreffen. Anlass für eine Beratung können beispielsweise Fragen bezüglich Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne, sowie Personalabbaumaßnahmen sein.  

Als Fachanwalt kann ich mit einer jahrelangen Expertise im Bereich des Arbeitsrechts überzeugen. Ich vertrete Klienten sowohl von Arbeitgeber-, als auch Arbeitnehmerseite. Ich verfüge über Erfahrung mit Gerichten und Anwälten aus der Region und bin in der Lage, ihren konkreten Rechtsfall einzuschätzen und entsprechend vorzubereiten. Ich lege den Fokus in meiner Kanzlei auf eine individuelle Beratung, bei der Sie als Mandant im Mittelpunkt stehen. Mein Ziel ist es, Sie als Mandanten persönlich und vorbeugend zu beraten. Nicht selten lassen sich aufwendige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Prozesse vermeiden.

Mir ist es wichtig, als kompetenter und persönlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite zu stehen.