Arbeitsrecht

Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht ist sehr umfangreich und für den Laien schwer zu durchschauen.

Aufgeteilt wird das Arbeitsrecht in das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht greift, wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis haben – wir sprechen hier von Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch wenn Sie Probleme am Arbeitsplatz oder mit Ihrem Arbeitsgeber haben, sind Sie bei mir richtig. Ich berate und unterstütze Sie bei Fragen und Unklarheiten hinsichtlich Abmahnungen, Kündigungen und Urlaubs- und Vergütungsansprüche, Eingruppierungs- und Statusfragen und vielem mehr.

Auch bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Kollektivarbeitsrechts geht.

Das Kollektivarbeitsrecht greift bei allen Rechtsfragen, die Gewerkschaften, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber betreffen. Anlass für eine Beratung können beispielsweise Fragen bezüglich Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne, sowie Personalabbaumaßnahmen sein.  

Als Fachanwalt kann ich mit einer jahrelangen Expertise im Bereich des Arbeitsrechts überzeugen. Ich vertrete Klienten sowohl von Arbeitgeber-, als auch Arbeitnehmerseite. Ich verfüge über Erfahrung mit Gerichten und Anwälten aus der Region und bin in der Lage, ihren konkreten Rechtsfall einzuschätzen und entsprechend vorzubereiten. Ich lege den Fokus in meiner Kanzlei auf eine individuelle Beratung, bei der Sie als Mandant im Mittelpunkt stehen. Mein Ziel ist es, Sie als Mandanten persönlich und vorbeugend zu beraten. Nicht selten lassen sich aufwendige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Prozesse vermeiden.

Mir ist es wichtig, als kompetenter und persönlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite zu stehen.

Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht umfasst u.a. Regelungen in Bezug auf das Zustandekommen und die Rechtswirkung von privatrechtlichen Verträgen aller Art.

Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.

In der Praxis sind viele Verträge fehlerhaft, weil entscheidende Punkt nicht oder nicht klar genug geregelt und abgesprochen werden. Derartige Ungereimtheiten oder unpräzise Verträge enden meist in langwierigen und teuren Prozessen. Das muss nicht sein.

Damit vermeidbare Fehler gar nicht erst entstehen, biete ich in meiner Kanzlei umfassende Beratung in allen Fragen des Vertragsrechts. Außerdem unterstütze ich Sie mit weiteren Leistungen rund um das Vertragsrecht. Hierzu gehören das Erstellen und Überprüfen von Formular- und Individualverträgen, wie zum Beispiel Liefer-, Zusammenarbeits- und Lizenzverträgen und vielem mehr.  

Eine Besonderheit des Vertragsrechts sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). AGBs begleiten uns tagtäglich. Viele enthalten unwirksame Klauseln. Deshalb ist es wichtig, sich vor Verstößen gegen AGBs abzusichern. Um grundsätzlich unzulässige AGBs zu vermeiden, können Sie (branchenspezifische) Allgemeine Geschäftsbedingungen durch mich prüfen und auch erstellen lassen.

Urheber- und Bildrecht

Damit vermeidbare Fehler gar nicht erst entstehen, biete ich in meiner Kanzlei umfassende Beratung in allen Fragen des Vertragsrechts. Außerdem unterstütze ich Sie mit weiteren Leistungen rund um das Vertragsrecht. Hierzu gehören das Erstellen und Überprüfen von Formular- und Individualverträgen, wie zum Beispiel Liefer-, Zusammenarbeits- und Lizenzverträgen und vielem mehr.  

Eine Besonderheit des Vertragsrechts sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). AGBs begleiten uns tagtäglich. Viele enthalten unwirksame Klauseln. Deshalb ist es wichtig, sich vor Verstößen gegen AGBs abzusichern. Um grundsätzlich unzulässige AGBs zu vermeiden, können Sie (branchenspezifische) Allgemeine Geschäftsbedingungen durch mich prüfen und auch erstellen lassen.

 

Weitere Rechtsgebiete

Produkthaftungsrecht

Kommt es aufgrund eines fehlerhaften Produktes zu einem Schaden an Körper, Gesundheit oder einer Sache, greift das Produkthaftungsrecht.

Ein entstandener Schaden muss, in der Regel, durch den Hersteller oder den Inverkehrbringer des Produktes, z.B. dem Importeur ersetzt werden.

Ob dies jedoch auf Ihren konkreten Fall, beispielsweise bei einer Sachbeschädigung zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden. Als Anwalt mit mehr als 13 Jahren industrieller Erfahrung im Produkthaftungsrecht, kann ich Ihren konkreten Sachverhalt beleuchten und Sie gezielt beraten und begleiten. Dabei kann ich mich beispielsweise für die Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Folgeschäden von fehlerhaften Produkten für Sie einsetzen.

 

Handelsvertreterrecht

Das Handelsvertreterrecht ist der Bestandteil des Handelsrechts, das sich u.a. mit dem Rechtsverhältnis zwischen einem Handelsvertreter und einem Unternehmen beschäftigt wird, dem sogenannten Handelsvertreterverhältnis.

Ein Handelsvertreter ist verpflichtet, sich für das von ihm zu vertretende Unternehmen einzusetzen und dessen Interessen, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss von Geschäften zu unterstützen und einzusetzen.

Endet dieses Verhältnis zwischen einem Unternehmen und dem zuständigen Handelsvertreter kann es zu Ausgleichsansprüchen kommen.

Bei Fragen und Unstimmigkeiten auf Unternehmerseite oder auf Seiten des Handelsvertreters biete ich Ihnen meine Expertise und individuelle Beratung an.

Auch hier biete ich präventive Beratung, wenn es um die Auflösung eines Handelsvertreterverhältnisses geht, damit ein kostspieliger und zeitintensiver Rechtsstreit, um mögliche Ausgleichansprüche zu vermeiden.

Wettbewerbsrecht:

Auch das Wettbewerbsrecht setzt sich aus verschiedenen komplexen Rechtsgebieten zusammen, die ohne anwaltlichen Beistand zunächst zu großer Verwirrung führen können.

Ich biete Ihnen kompetente Rechtsberatung auch in verschiedenen Teilbereichen des Wettbewerbsrechts. So würde ich mich freuen, Sie beispielsweise bei der Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unterstützen zu dürfen.

Gebühren und Kosten

Die Gebühren und Kosten für meine Beauftragung richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Gerne übernehme ich für Sie die Kostendeckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung sowie die rechtzeitige Antragstellung auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren.

Die Kosten einer Erstberatung ohne weiterführende Tätigkeit berechne ich nach Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalls.

Anwaltliche Tätigkeiten, die nicht nach dem RVG abzurechnen sind, werden nach vorheriger Absprache abgerechnet.

Fragen Sie nach den Gebühren und Kosten in Ihrem Rechtsfall.