Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht umfasst u.a. Regelungen in Bezug auf das Zustandekommen und die Rechtswirkung von privatrechtlichen Verträgen aller Art.

Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.

In der Praxis sind viele Verträge fehlerhaft, weil entscheidende Punkt nicht oder nicht klar genug geregelt und abgesprochen werden. Derartige Ungereimtheiten oder unpräzise Verträge enden meist in langwierigen und teuren Prozessen. Das muss nicht sein.

Damit vermeidbare Fehler gar nicht erst entstehen, biete ich in meiner Kanzlei umfassende Beratung in allen Fragen des Vertragsrechts. Außerdem unterstütze ich Sie mit weiteren Leistungen rund um das Vertragsrecht. Hierzu gehören das Erstellen und Überprüfen von Formular- und Individualverträgen, wie zum Beispiel Liefer-, Zusammenarbeits- und Lizenzverträgen und vielem mehr.  

Eine Besonderheit des Vertragsrechts sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). AGBs begleiten uns tagtäglich. Viele enthalten unwirksame Klauseln. Deshalb ist es wichtig, sich vor Verstößen gegen AGBs abzusichern. Um grundsätzlich unzulässige AGBs zu vermeiden, können Sie (branchenspezifische) Allgemeine Geschäftsbedingungen durch mich prüfen und auch erstellen lassen.