Die Gebühren und Kosten für meine Beauftragung richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Gerne übernehme ich für Sie die Kostendeckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung sowie die rechtzeitige Antragstellung auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren.
Die Kosten einer Erstberatung ohne weiterführende Tätigkeit berechne ich nach Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalls.
Anwaltliche Tätigkeiten, die nicht nach dem RVG abzurechnen sind, werden nach vorheriger Absprache abgerechnet.
Fragen Sie nach den Gebühren und Kosten in Ihrem Rechtsfall.